AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Der Vertragsschluss erfolgt mit

1. LLDiv. Fallschirmsportspringer e. V. Bruchsal

76604 Bruchsal vertreten durch den Vorstand www.fsc-bruchsal.de

vorstand [@] fsc-bruchsal.de

 

Der FSC-Bruchsal 1. LLDiv. e.V. mit Sitz auf dem Standortübungsplatz General Speidel Kaserne, 76446 Bruchsal, bieten eine Vielzahl von Leistungen im Bereich des Fallschirmsportes für Vereinsmitglieder an. Zu diesen Leistungen gehört die Durchführung von Absetzflügen für lizensierte Fallschirmspringer, die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer Fallschirm (Ausbildungskurs), sowie die Durchführung von Tandem-Fallschirmsprüngen.

Im Zusammenhang mit den Angebotenen Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragsabschluss

Mit der Buchung eines Tandemsprungs/Ausbildungskurses/Absetzfluges, im Folgenden „Leistung“ kommt zwischen dem Tandemspringer/Sprungschüler/Fallschirmspringer, im Folgenden „Mitglied“ und FSC-Bruchsal ein Vertrag zustande. Grundlage dieses Vertrages sind die jeweiligen Beschreibungen und Bedingungen der Leistung sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Buchung einer Leistung oder Anmeldung zur Selbigen gilt als verbindliche Anerkennung dieser Bedingungen. Im Falle einer telefonischen Buchung/Bestellung kommt der Vertrag unter Einbeziehung der AGB erst zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Kunde eine Bestellbestätigung oder einen Gutschein erhalten hat, denen die AGB in Textform beigefügt oder enthalten sind. Von den Beschreibungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zur wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

§ 2 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, vorbehaltlich Änderungen, gültig ab ihrer Veröffentlichung. Die jeweils aktuelle Version ist der Homepage www.fsc-bruchsal.de zu entnehmen. Über Änderungen muss nicht gesondert informiert werden.

§ 3 Buchung/Termine

Die Buchung einer Leistung erfolgt über www.fsc-bruchsal.de oder www.terminland.de/fscbruchsal, telefonisch oder direkt über das Manifest von FSC-Bruchsal am Flugplatz in Bruchsal. Ein Leistungstermin gilt hiermit als vereinbart. Die Terminvereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Bei Gutscheinen für Tandemsprünge oder Ausbildungskurse kann der Kunde einen Leistungstermin innerhalb der geltenden Sprungsaison und der Gültigkeit des Leistungsgutscheins zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren. Die Einlösung ist jedoch nur möglich, wenn der Termin zuvor von FSC-Bruchsal bestätigt wurde. Da die Kapazitäten begrenzt sind, empfiehlt FSC-Bruchsal eine Terminvereinbarung mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin. FSC-Bruchsal ist nicht verpflichtet, einem einseitigen Terminwunsch des Kunden zu entsprechen. Für die rechtzeitige Terminvereinbarung ist der Springer/Mitglied verantwortlich. Auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung kann es durch unvorhergesehene Ereignisse oder Verzögerungen zu Wartezeiten kommen. Sofern bei der Terminvereinbarung eine Uhrzeit angegeben wurde, ist diese ein Richtwert und begründet keinen Anspruch des Springers/Mitgliedes. Sollte die Wartezeit 4 Stunden übersteigen, kann der Kunde eine kostenlose neue Terminvereinbarung verlangen.

§ 4 Kosten

Der FSC-Bruchsal hält zur Erbringung der Leistung Personal und Flugzeugkapazität vor. Preise sind daher bei Vertragsabschluss fällig und werden grundsätzlich durch die beim Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gezahlt. Erfolgt die Bezahlung per Überweisung an die angegebene Bankverbindung hat der Kunde sicherzustellen, dass bei Beginn der Inanspruchnahme der Leistung der Betrag FSC-Bruchsal gutgeschrieben ist. Ein Überweisungsbeleg reicht zum Nachweis nicht aus.

§ 5 Terminabsage/Terminverschiebung/Nichtantritt

In begründeten Fällen kann FSC-Bruchsal vereinbarte Leistungstermine absagen. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, wenn sich aus unvertretbaren und/oder unvorhersehbaren Umständen (z.B. Wetter, technische Gründe, Krankheit, o.Ä.) der Sprungbetrieb erheblich verzögert oder nicht mehr durchführbar ist. In diesem Fall kann der Springer/Mitglied kostenlos einen neuen Leistungstermin vereinbaren. Die rechtzeitige Terminvereinbarung obliegt dem Springer/Mitglied. Wird ein vereinbarter Leistungstermin aus Gründen abgesagt, die FSC-Bruchsal nicht zu vertreten hat, steht dem Springer/Mitglied, unabhängig vom Zeitpunkt der Absage, kein Ersatzanspruch oder Anspruch auf Herausgabe bezahlter Preise gegenüber FSC-Bruchsal zu.

Bei springerseitiger Terminverschiebung, gleich aus welchem Grund, berechnet FSC-Bruchsal grundsätzlich nachfolgende Gebühren:

    0% – bis 14 Tage vor dem Tag des vereinbarten Termins

    25% – innerhalb von 14 Tagen bis 3 Tage vor dem Tag des vereinbarten Leistungstermins

    50% – ab 3 Tage vor dem Tag des vereinbarten Leistungstermins

    75% – am Tag des Leistungstermins     100% – bei Nichterscheinen

    die Fristberechnung erfolgt gem. §§ 186 ff. BGB, Gebühren werden kaufmännisch auf volle € gerundet.

Bei Stornierung einer reservierten/gebuchten Leistung, gleich aus welchem Grund, insbesondere auch bei fehlender Tauglichkeit, jedweder Art, berechnet FSC-Bruchsal Stornierungsgebühren in voller Höhe der Leistung. Gleiches gilt bei Nichtantritt zum angemeldeten Termin. FSC Bruchsal e. V. ist in diesem Falle berechtigt noch nicht entrichtete Beträge nachzufordern. Ausgenommen hiervon ist der in § 11 beschriebene Widerruf. Bei Nichterscheinen zur Einweisung oder am Einstiegspunkt nach Aufruf durch das Manifest ist der volle Preis der Leistung fällig. Gleiches gilt, wenn ein Absprung auf Wunsch des Springers/Mitgliedes und ohne schuldhafte Verursachung von FSC-Bruchsal abgebrochen wird, überdies entfällt der Anspruch auf eventuell zusätzlich bestellte Leistungen, wie Video- und/oder Fotoaufnahmen, ohne Erstattung jeglicher Kosten.

§ 6 Gutscheine

Gutscheine für Tandemsprünge und Ausbildungslehrgänge sind Leistungsgutscheine, zu denen FSC-Bruchsal während der Saison ständig Personal und Flugzeugkapazitäten bereithält. FSC-Bruchsal behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen und Kraftstoffpreisen wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn eine solche Veränderung später als vier Monate nach Vertragsabschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern. Die Gutscheine sind, Eignung vorausgesetzt, auf Dritte übertragbar, dürfen allerdings nicht zu privaten oder gewerblichen Zwecken weiterverkauft werden. Der Anspruch auf Einlösung eines Leistungsgutscheins unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nur innerhalb der Sprungsaison eingelöst werden und können nicht verlängert oder ausgezahlt werden. Verfügbare Daten sind der Homepage www.fsc-bruchsal.de zu entnehmen. Fremde Gutscheine von Drittanbietern akzeptieren wir nicht und sind bei uns auch nicht einlösbar.

§ 7 Foto- und Videoaufnahmen

Alle Video- und Fotorechte bleiben Eigentum von FSC-Bruchsal und sind urheberrechtlich geschützt. Bei Ausfällen von Videoaufzeichnungsgeräten und Fotoapparaten während eines gebuchten Foto- oder Videosprunges werden die Mehrkosten für die Aufzeichnung ggf. anteilig ersetzt und es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung der Foto- oder Videoaufnahmen oder der Leistung an sich.

§ 8 Lizensierte Fallschirmspringer/Sprungschüler

Inhaber der Erlaubnis für Luftsportgeräteführer Fallschirm können jederzeit und ohne Terminvereinbarung gemäß Verfügbarkeit an Absetzflügen vom FSC-Bruchsal teilnehmen. Zur Teilnahme am Absetzbetrieb führt der FSC-Bruchsal Sprungkonten für die Fallschirmspringer und Sprungschüler, welche diese mit einem beliebigen Geldwert aufladen können. Mit Teilnahme an Absetzflügen wird der jeweils gültige Beförderungspreis vom Sprungkonto abgezogen, es gelten die Sprungpreise gemäß der aktuellen Preisliste und/oder Homepage. Sprungkonten sind namentlich gebunden und nicht übertragbar, es erfolgt keine Auszahlung oder Übertragung der Geldwerte vom Sprungkonto.

§ 9 Versicherungen

Der FSC-Bruchsal hat für die Sprungdurchführung eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden, sowie eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Fallschirm- und Tandemsprungsysteme abgeschlossen. Für einen darüberhinausgehenden Versicherungsschutz ist der Springer/das Mitglied selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollte sich der Springer/das Mitglied beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport eingeschlossen ist. Im Übrigen erklärt der Kunde seine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Inanspruchnahme der Leistung.

§ 10 Haftungsausschluss

Der Springer/das Mitglied verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem FSC-Bruchsal oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Durchführung des Sprungbetriebes beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der

Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das gilt nicht für den Fall, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Sprungmaterials haftet der Schadenverursacher. Der FSCBruchsal ist befugt Springer/Mitglieder von der Leistung auszuschließen, wenn sie die eigene, oder die Sicherheit anderer gefährden. In diesem Falle ist der FSC-Bruchsal berechtigt, den vollständigen Preis für die Leistung vom Springer/Mitglied ersatzlos zu behalten, bzw. zu fordern, es sei denn, der Springer/der Mitglied weist nach, dass der FSC-Bruchsal ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Widerrufsbelehrung

Der Springer/das Mitglied hat gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Recht auf Widerruf, wenn gleichzeitig mit der Bestellung der Leistung ein Termin vereinbart wird. Bei der Bestellung von Gutscheinen für eine Leistung hat der Käufer das Recht seine Vertragserklärung gemäß § 355 BGB, binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt sobald der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Gutscheine. Der

Widerruf ist schriftlich oder per Email zu richten an: FSC-Bruchsal e. V., Postfach 1464, 76446 Bruchsal; info@fsc-bruchsal.de. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogener Nutzen herauszugeben. Das Widerrufsrecht erlischt vollständig vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn die Leistung erbracht wurde.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

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